Youtuber Gronkh hat eine Rundfunklizenz

Der bekannte Youtuber Erik „Gronkh“ Range zählt über 4 Millionen Abonnenten und erhielt letztes Jahr die Aufforderung eine Rundfunklizenz für seinen Kanal GronkhTV auf der Videoplattform Twitch zu erwerben. Im Oktober stellte er seinen Lizenzantrag bei der Landesmedienanstalt NRW und bekam die Rundfunklizenz nun zugesprochen. Die Kosten für die Lizenz sollen sich im fünfstelligen Bereich belaufen haben. Range hatte sich im Sommer letzten Jahres noch gegen die Rundfunklizenz anwaltlich gewehrt.

Ist Livestreaming Rundfunk?

Die Frage ob Livestreaming auf Youtube, Twitch und anderen Videoplattformen Rundfunk sind, bleibt umstritten. Nach dem Paragraf 2 des Rundfunkstaatsvertrags muss ein Rundfunkangebot folgende Punkte erfüllen, um als solcher zu gelten:

Jeder lineare Informations- und Kommunikationsdienst gilt als Rundfunkangebot, wenn er die Allgemeinheit als Zielgruppe hat, von Nutzern inhaltlich wie zeitlich nicht verändert werden kann und die Verbreitung auf einem Sendeplan basiert.

  • Das Rundfunkangebot erreicht über 500 User gleichzeitig
  • Redaktionell oder journalistisch aufgebautes Angebot
  • Angebot ist mehr kommerziell als für familiäre oder persönliche Zwecke gedacht

Videostreamer vs. Landesmedienanstalt

Das Regelwerk der Landesmedienanstalt gilt unter Videostreamern als unmodern und der heutigen Zeit nicht angepasst. Wie die Landesmedienanstalt NRW mitteilte, seien die Regelungen tatsächlich nicht mehr zeitgemäß und dennoch müssten sie bis zu einer Modernisierung umgesetzt werden. Laut der Landesregierung Nordrhein-Westfalens soll für Livestreamer künftig keine Rundfunklizenz-Pflicht mehr bestehen, doch wann sie von dieser Pflicht befreit werden, bleibt unklar.

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Rundfunklizenz mit strengen Vorgaben

Ein Livestreamer mit Rundfunklizenz muss sich an die strengen unflexiblen Vorgaben halten. Die Vorschriften stimmen mit den Vorgaben für TV-Sender überein. Zum Beispiel dürfen Spiele und Videoinhalte mit Gewalt, Horror oder Erotik aus Gründen des Jugendschutzes erst ab 0 Uhr ausgestrahlt werden. Die Lizenzkosten belaufen sich auf 1.000 bis 10.000 Euro.

Der Rundfunkstaatsvertrag gilt als veraltet, unflexibel und nicht an unsere moderne Medienlandschaft mit Youtube, Twitch, Livestream & Co. angepasst. Eine Überarbeitung der Regelungen ist in Planung. Bis zur Umsetzung und einer damit verbundenen Modernisierung der starren Rundfunk-Regeln, dürften Monate wenn nicht Jahre vergehen. Kleine Youtuber und Livestreamer mit weniger als 500 gleichzeitigen Zuschauern müssen keine Rundfunklizenz beantragen. Von der Beantragung einer solchen Lizenz war auch die LetsPlay-Gruppe PietSmiet betroffen und reichte bislang keinen Antrag zur Erteilung einer Rundfunklizenz ein.

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Andreas Krämer